Corona-Regularien

Unter gewissen Regeln können wir auch die Nutzung unserer Fitnessräume wieder – aber eben nur teilweise – freigeben.

Wichtigste Regel:

Es dürfen sich nur maximal fünf Personen gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten,  damit  ein  ausreichender  Sicherheitsabstand  von 2 Metern jederzeit gewahrt  werden  kann. Die sechste und jede weitere Person muss warten bzw. gehen. Daraus ergibt sich für die Trainierenden, dass das Training zügig und nicht länger als unbedingt nötig durchzuführen ist.

Für  die  Leistungssportler sind die Zeiten Mo, Di, Do, Fr 16:30 bis 19:00 Uhr reserviert. Auch hier gilt: Maximal 5 Personen gleichzeitig pro Fitnessraum.

Für  die Ergometer gilt: Nutzung durch maximal drei, besser nur zwei Personen gleichzeitig mit maximal möglichem Abstand. Nach  jeder  Nutzung  sind  die Geräte und Hanteln zu desinfizieren. Ein dauernder Gerätewechsel verbietet sich daher (Einwirkzeit des Desinfektionsmittels mindestens 30 Sekunden!). Die Übungssätze sind an jedem Gerät  hintereinander mit den entsprechenden Pausen, möglichst ohne Verlassen des Gerätes, durchzuführen. Anschließende Desinfektion. Unterlegen eines ausreichend großen Handtuches ist selbstverständlich.

Für  eine sehr gute Durchlüftung der Räume ist durch Öffnung möglichst vieler  Fenster und Türen inklusive der Dachfenster zu sorgen. Ein Durchzug  sollte durchaus spürbar sein. Es ist selbstverständlich, dass der Letzte alles wieder gut abschließt. Die  Eintragung  in das in den Fitnessräumen ausliegende „Fahrtenbuch“ ist  verpflichtend!  Sie dient  der  eventuell  notwendig  werdenden Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Um  eine  optimale Nutzung der Kapazitäten zu gewährleisten, empfiehlt es  sich, sich in Dreier- oder Vierer-Gruppen zu verabreden. Dann kann man  immer  noch  einen  dazukommenden Einzelsportler „verkraften“ und muss niemanden wegschicken.

Liebe  Vereinsmitglieder, denkt bitte daran: das Alles dient eurer Gesunderhaltung und der eurer Mitmenschen. Leichtsinn ist jetzt wahrlich nicht angebracht. Sollte der Vorstand in diese Richtung gehende Beobachtungen machen, werden entsprechende Personen ermahnt und bei Wiederholung vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Im Extremfall kann eine Schließung auch durch die Sperrung des elektronischen Schließsystems erfolgen.

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand